Wir sind in Österreich eine Wahlarztordination.
Was ist ein Wahlarzt?
Wahlärzte stehen in keinem Vertragsverhältnis mit der Krankenversicherung des Patienten. Sie benötigen für Inanspruchnahme seiner Leistungen weder Überweisung, noch Krankenschein, noch E-Card.
Welche Vorteile habe ich bei einem Wahlarzt?
Die Wahlarztordination ist besonders darauf bedacht, keine längeren Wartezeiten entstehen zu lassen. Als Wahlarzt nehme ich mir für Ihre Probleme viel Zeit, eine ausführliche Beratung und
Untersuchung dauert in der Regel 30 Minuten. Gerade bei Problemen im Enddarmbereich ist es notwendig, ein Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient aufzubauen. Sie sollen das Gefühl haben,
dass Sie in Ruhe über alle Ihre Probleme sprechen können, über die Sie sonst mit niemandem reden.
Welche Kosten sind zu erwarten?
Wir stellen eine detaillierte Rechnung über die erbrachten Leistungen aus. Sie reichen die Rechnung anschließend bei Ihrer Versicherung ein.
Sie erhalten einen Erlagschein, den Sie innerhalb von 2 Wochen bei Ihrer Bank begleichen. Die Rechnung senden Sie an Ihre Krankenversicherung, die Ihnen den Ihnen zustehenden Rückerstattungsbetrag auf das von Ihnen angegebene Konto überweist.
Bei einer operativen Behandlung im Landeskrankenhaus Bludenz entstehen für Sie durch mich keine Kosten, für die Unterbringung im Krankenhaus müssen Sie den üblichen Krankenhaustagessatz an das Spital entrichten.
Auf die Höhe des Rückerstattungsbetrages Ihrer Krankenkasse haben wir keinen Einfluss. Es besteht ein Vertrag zwischen Ihnen und Ihrer Krankenversicherung, an die Sie monatlich Beiträge bezahlen,
damit die Versicherung Ihnen im Krankheitsfalle die Kosten für Abklärung und Behandlung vergütet.
In Österreich gibt es mehr als zwanzig öffentliche und einige private Krankenversicherungen. Der Rückersatz ist nicht nur von Patient zu Patient unterschiedlich, sondern auch abhängig von der Krankenversicherung.
Mit Ausnahme der privaten Krankenversicherungen, die in der Regel die gesamten Untersuchungskosten übernehmen, erstatten die meisten Krankenversicherungen den Patienten einen gewissen Betrag zurück, der abhängig ist von den erbrachten Leistungen.
Wie verhält sich das bei einem ausgestellten Rezept?
Mit einem Wahlarztrezept können Sie wie mit einem Kassenarztrezept Ihr Medikament in der Apotheke beziehen. Einen Grundbetrag müssen Sie bei jedem Rezept selbst tragen. Die Kosten für das gesamte
Medikament sind nur dann zu tragen, wenn das Medikament nicht in einer speziellen Medikamentenliste der Kassen aufgeführt ist.
Führt der mich behandelnde Arzt auch selbst die Operation durch?
Als Facharzt für Chirurgie mit langjähriger klinischer Erfahrung und operativer Tätigkeit führe ich natürlich selbst die Operation durch. Neben großen Operationen im Bauchbereich habe ich mich
seit 20 Jahren besonders mit Enddarmerkrankungen beschäftigt und operiere diese Patienten, wenn notwendig, mit ein oder auch zwei Assistenten im Landeskrankenhaus Bludenz.
Welche Kosten kommen bei einer notwendigen Operation auf mich zu?
Die Kosten für die Behandlung im Spital werden von Ihrer Krankenversicherung übernommen bis auf einen kleinen Selbstgehalt pro Tag.